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Letztes Update: Februar 17, 2004 15:30
  Wehrle macht Druck


Abgeordnete in der Nachsorgeklinik - Ärgernisse aufgelistet
VS-Tannheim (vif) Der Gast aus Berlin, der am Dienstagvormittag die Nachsorgeklinik in VS-Tannheim besuchte, zeigte viel Verständnis für die Sorgen der Klinikleitung. Geschäftsführer Roland Wehrle begrüßte die Bundestagsabgeordnete der SPD, Hilde Mattheis, sowie die SPD Kreisvorsitzende, Beate Schmidt-Kempe. Hilde Mattheis ist Mitglied im Ausschuß für Gesundheit und soziale Sicherung des Bundestages. In einem kurzen Referat erläuterte der Geschäftsführer die Aufgaben und Ziele der Nachsorgeklinik. Anschließend suchte die Bundestagsabgeordnete das Gespräch mit betroffenen Eltern und Patienten. Die Klagen dieser Eltern, die ihre schwerkranken Kinder bei der Rehabilitation begleiten, konzentrierten sich auf drei Ärgernisse. Zum einen wurden die oft nicht nachvollziehbaren Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenkassen beklagt. Daneben berichteten einige Eltern, dass die Bundesversicherungsanstalt zwar, wenn auch selten, Familienrehabilitationen genehmige, dabei aber die einzelnen Mitglieder der Familie auf verschiedene Häuser verteile. Der Anspruch, dass ein Elternpaar sein krankes Kind begleite, ist gesetzlich nicht geregelt und liegt im Ermessen der Krankenkasse. Geschäftsführer Wehrle forderte die Bundestagsabgeordnete auf, sich dafür einzusetzten, dass hier entsprechende Änderungen im Bundestag beschlossen werden. In vielen Fällen, in denen die Übernahme der Kosten für Ehepaare abgelehnt werden, springt die Stiftung für das chronisch kranke Kind ein. In den meisten Fällen genügt zwar eine Ausfallbürgschaft, da die Krankenkassen letztlich doch die Rehakosten für beide Elternteile übernehmen. Im vergangenen Jahr habe die Klinik allerdings aus Mitteln der Stiftung 250000 Euro aufgewendet, um Eltern die Rehabilitation mit ihren Kindern zu ermöglichen. Die Bundestagsabgeordnete versprach, sich dafür einzusetzen, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit schafft, künftig beide Elternteile mit ihren Kindern zur Nachsorge in Tannheim unterzubringen. Die Strukturen des medizinischen Dienstes müßten nach Forderungen auch von anderer Stelle, so Hilde Mattheis, überprüft werden. Es sei daran gedacht, künftig die Gutachten der behandelnden Ärzte für eine Beurteilung der Krankheiten und Pflegebedürftigkeit heranzuziehen. Es bestehe bereits ein Gesetzentwurf, so die Bundestagsabgeordnete, der vorsieht, die Bundesversicherungsanstalt und die Versicherungsanstalten der Länder zu fusionieren. Damit wäre gewährleistet, dass die Landesversicherungsanstalt mit ihrer regionalen Kompetenz ein größeres Gewicht erhält. Abschliessend lobte Geschäftsführer Wehrle die Zusammenarbeit mit den Krankenkassen in Baden-Württemberg und der Landesversicherungsanstalt.

(Südkurier 29.10.2003)
 
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