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Vätern droht die Folter Villingen-Schwenningen. Das Schicksal zweier kurdischer Familien aus Villingen-Schwenningen beschäftigte gestern den Petitionsausschuss des Baden-Württembergischen Landtages. Seit einem Jahrzehnt leben die Menschen mit türkischem Pass im Land, geduldet, aber nicht anerkannt als politisch Verfolgte. Was die Sache so schwierig macht, ist zum einen der Umstand, dass den
Vätern in ihrem Heimatland Türkei möglicherweise erneut
Folter droht. Genauso problematisch findet Beate Schmidt-Kempe, Anwältin
der Familien und SPD-Bundestagskandidatin, dass Eltern und Kindern drohende
Schicksal: die Familien würden auseinander gerissen. Zwei Söhne
dürften hier bleiben, weil sie mit deutschen Frauen verheiratet sind.
Das jüngste Kind, ein elfjähriger in Deutschland aufgewachsener
Junge, müsste mit in die Türkei gehen. Beide Familien scheiterten bereits and en behördlichen Instanzen. Eine Aufenthaltsgenehmigung blieb ihnen versagt. Schmidt-Kempe ist dennoch der Meinung, gute Argumente in der Hand zu haben. Ein wichtiger Hebel könnte die geltende Altfallregelung sein. Nach einem Beschluss des Bundestages sollten Familien, die vor dem Jahr 1991 nach Deutschland eingereist sind, aus humanitären Gründen eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Doch die Länger handhaben diese Regelung vollkommen unterschiedlich. Rigide verfährt nach Ansicht der Anwältin das Land Baden-Württemberg. Der vom Bundesinnenministerium konstatierte Spielraum werde nicht ausgeschöpft, kritisierte sie. Die Klausel, Flüchtlinge müssten vom Stichtag 19. November an erwerbstätig sein, sei fast nicht einzulösen. Das kompromisslose vorgehen mache sich auch in der Statistik bemerkbar. Während Baden-Württemberg seit November 1999 runde 700 Flüchtlinge eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt hat, haben Niedersachsen 20000 solcher Genehmigungen vergeben. Die CDU/FDP-geführte Landesregierung ist in der Flüchtlingsfrage gespalten. Die Liberalen stehen auf dem Standpunkt, dass eine Härtefallklausel bis zum Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes eingerichtet werden muss. Bis zur Umsetzung dieser Regelung auf Bundesebene macht es jedoch keinen sinn, wen das Land Ausländer (mit samt ihrer Familienangehörigen), die einen Arbeitsplatz besitzen und sprachlich sowie gesellschaftlich integriert sind, aus dem Land schickt, hieß es in einer Stellungnahme im Landtag. Dagegen schiebt Innenminister Schäuble dem Bund die Zuständigkeit in dieser Frage zu. "Schäuble sagt die Unwahrheit", stelle Schmidt-Kempe fest. Mit Artikel 74 Grundgesetz sei eine Umsetzung der Regelung Ländersache. Die Sozialdemokratin stützt ihre Petition auf zwei weitere Punkte.
Danach ist Deutschland das einzige Land in der EU, das die UN-Kinderrechtskonvention
nicht auf Flüchtlinge anwendet. Hierzu ist auch eine Petition im
Bundestag anhängig. Unter den Betroffenen seien aber auch Folteropfer.
Es sei empörend, dass Traumatisierungen bei der Entscheidung über
eine Aufenthaltsgenehmigung keine Rolle spielen. Spätestens vor dem
Europäischen Gerichtshof werden sie Erfolg haben, ist sich Schmidt-Kempe
sicher. (Südwestpresse 28.02.2002) |
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