:: Presse ::

Letztes Update: Mai 2, 2002 23:55
 

Nur noch Petitionsausschuss kann helfen
Landtag befasst sich heute mit der sogenannten Altfallregelung des Ausländerrechts

Villingen-Schwenningen. Dafür, dass zwei im Kirchenasyl lebende Familien aus Villingen-Schwenningen nicht abgeschoben werden, kämpft das evangelische Kirchendekanat Villingen seit geraumer Zeit. Der Landtag wird sich heute deshalb mit einer Petition von Rechtsanwältin Beate Schmidt-Kempe, SPD-Bundestagskandidatin, befassen, die die so genannte Altfallregelung und deren restriktive Auslegung betrifft.

Die Anrufung des Petitionsausschusses des Landtages ist für die Anwältin die letzte Chance, dass die beiden Familien nun doch in Deutschland bleiben dürfen. Durch alle Instanzen hat sie für das Bleiberecht der Menschen aus Kurdistan vergebens gekämpft.

Als Altfallregelung besagt, dass diejenigen, die vor Juli 1993 in die Bundesrepublik eingereist sind und bislang nur eine Duldung haben, dann eine Aufenthaltsbefugnis bekommen, wenn sie bis zum Stichtag 19. November 1999 erwerbstätig waren und so ihren Lebensunterhalt gesichert sei. Da diese Anforderungen in vielen Fällen nicht hätten umgesetzt werden können, weil viele Betroffene gar nicht hätten arbeiten dürfen, so Schmidt-Kempe, sei die Regelung ein "Etikettenschwindel". Das Bundesministerium des Innern habe den Ländern Handlungsspielräume eingeräumt, den Baden-Württemberg und wenige andere Bundesländer sehr restriktiv auslege. Als Beispiel sei die Zahl der erteilten Aufenthaltsbefugnisse genannt: In Baden-Württemberg 700, in Nordrhein-Westfalen 20.000.

Erbost ist Schmidt-Kempe über die Reaktion von Innenminister Thomas Schäuble (CDU), der auf einen FDP-Antrag im September vergangenen Jahres im Landtag in diesem Fall von einer Bundesangelegenheit sprach. "Es ist schlimm, dass Herr Schäuble die Unwahrheit sagt", kommentierte Beate Schmidt-Kempe. Denn laut Grundgesetz ist die Ausführung der Bundesgesetze Ländersache.

Die streitbare Juristin hat außer dem Petitionsausschuss des Landtags auch noch den des Bundestags angerufen wegen der Rücknahme der deutschen Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention. Bei den vielen Kirchenasylverfahren, die sie geführt habe, sei ihr immer wieder das Leid der Kinder vor Augen geführt worden, deren Bleiberecht von dem der Eltern abhängig sei.

Die Auslegung der Gesetze würde es zwar grundsätzlich erlauben, die Interessen der Kinder und die zwischenzeitlich erfolgte Integration der Eltern zu berücksichtigen, doch werde dieses Gesetz gerade in Baden-Württemberg derart restriktiv ausgelegt, dass Kinder zum Teil sogar ohne ihre Altern oder ohne einen Elternteil abgeschoben werden.

Möglicherweise ist dies durch den "Erklärungsvorbehalt", den die Bundesregierung 1992 verabschiedete. Dieser besagt, dass die UN-Kinderkonvention nicht für illegal in die Bundesrepublik eingereiste Kinder gelte.

Obwohl der Bundestag bereits zwei Mal beschlossen habe, den Vorbehalt außer Kraft zu setzen, scheiterte dies an der Haltung der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen. Einzige Möglichkeit sieht Schmidt-Kempe auch hier beim Petitionsausschuss. (Schwarzwälder Bote 26.02.2002)

 
Zurück