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Letztes Update: Februar 16, 2004 16:06
  Kreis-SPD für legalen Aufenthaltsstatus


Delegiertenkonferenz verabschiedet Beschluss zur rechtlichen Besserstellung von Flüchtlingsfamilien Schwarzwald-Baar-Kreis: Die Kreisdelegiertenkonferenz der SPD hat auf ihrer jüngsten Versammlung Beschlüsse gefasst, mit denen die Situation von Flüchtlingen verbessert werden soll. Die Kreisvorsitzende Beate Schmidt-Kempe ist stolz auf die erzielte Einstimmigkeit. "Der Beschluss soll im Februar dem Landesparteitag in Leinfelden-Echterdingen vorgelegt werden" erklärt sie. Der Kreisverband will ausserdem die Inhalte der Resolution bei verschiedenen Veranstaltungen publik machen. Die erhobenen Forderungen - legaler Aufenthaltsstatus für Familien, die länger als fünf Jahre im Land leben und integriert sind, für geschlechtsspezifisch verfolgte Personen, für von Bürgerkrieg oder aus religiösen Gründen Verfolgte - sind ganz konkret an der vor wenigen Wochen erfolgten Ausweisung der vietnamesischen Familien Nguyen aus Königsfeld festzumachen. Hier tritt bei Beate Schmidt-Kempe ihr berufliches Selbstverständnis als Anwältin von Flüchtlingen in den Vordergrund. "Wir stoßen auf Widerstand und Unverständnis bei Landratsamt und Regierungspräsidium" spricht sie auch für die Organisationen, die sich im Kreis um Flüchtlinge kümmern. Die Tatsache, dass Menschen wie die Nguyens jederzeit abgeschoben werden können, ein nachgewiesener Maßen krimineller Flüchtling wie der "Kalif von Köln" aber unter dem Schutz des Gesetzes stehe, sei der Mehrheit der Bürger nicht zu vermitteln. "Hier werden nicht nur Menschen in ihrer Würde verletzt, sondern die Gesellschaft als Ganzes". Schmidt-Kempe läuft seit Jahren Sturm gegen die rechtlichen Mauern, die von Ämtern und Behörden bei der Behandlung von Flüchtlingen hochgezogen werden. Man verschanze sich hinter unscharf abgegrenzten Zuständigkeiten, so die SPD-Kreisvorsitzende. Auch die Landesregierung, die Integration zur Voraussetzung für ein Bleiberecht mache, aber Abschiebungen von Flüchtlingen zulasse, die seit Jahren im Zufluchtsland in angepassten Verhältnissen leben, "will sich nicht verantwortlich bekennen". Im Antrag der Kreis-SPD wird auch Bezug auf die UN-Kinderrechtskonvention von 1991 genommen. Dagegen hat die frühere Bundesregierung Vorbehalte angemeldet, die auch heute noch Bestand haben.

(Schwarzwälder Bote 06.12.2003)
 
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