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SPD Politik
Das Wahlmanifest der SPD
Vertrauen in Deutschland, Vertrauen in die Menschen
Die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds I wurde verlängert
Hier eine Zusammenfassung ...
Die Notwendigkeit der sozialen Marktwirtschaft Rede von Bundeskanzler
Gerhard Schröder
Es gibt einen positiven Trend am Arbeitsmarkt
Im Mai ist die Zahl der Arbeitslosen um 161.000 zurückgegangen. Die Zahl
der Erwerbstätigen im April ist um 183.000 gestiegen. Insbesondere der
starke Rückgang der Jugendarbeitslosigkeit ist erfreulich. Unsere Anstrengungen
in diesem Bereich zeigen Wirkung. Positiv ist auch, dass immer mehr offene
Stellen gemeldet sind. Im Mai waren es 442.000, das sind 123.000 mehr
als im Vormonat. All dies zeigt: Gerhard Schröder und die SPD haben die
Probleme am Arbeitsmarkt angepackt, die Helmut Kohl und seine Ministerin
Merkel über Jahre verdrängt und beschönigt haben.
Wir haben die Arbeitslosenstatistik ehrlich gemacht:
Wir verstecken die Wirklichkeit nicht hinter hunderttausenden ABM-Maßnahmen
und Sozialhilfeempfängern, wie Helmut Kohl und Angela Merkel das getan
haben. Wir haben hunderttausende aus der Sackgasse der Sozialhilfe in
die Vermittlung gebracht. Auch auf die Gefahr hin, dass dies von der Opposition
populistisch missbraucht wird. Wir bekämpfen die Jugendarbeitslosigkeit
und kümmern uns um Ausbildungsplätze. Die Arbeitslosigkeit geht zurück.
Die Reformen zeigen Wirkung.
Koalition stärkt betriebliche Altersversorgung
Zur Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
(VAG) im Bundestag erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion,
Horst Schild: Mit der heute vom Bundestag verabschiedeten Novelle des
Versicherungsaufsichtsgesetzes setzen Bundesregierung und Koalitionsfraktionen
den mit dem Altersvermögens- und dem Alterseinkünftegesetz eingeleiteten
Weg zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung fort. Vor dem Hintergrund
eines künftig europaweiten Wettbewerbs wird eine Deregulierung der Aufsicht
über die im Zuge der Rentenreform 2001 neu gegründeten rund 25 so genannte
Wettbewerbs-Pensionskassen vorgenommen, während die rund 130 traditionellen
so genannten Firmen-Pensionskassen reguliert bleiben. Deren Produkte und
Tarife unterliegen weiterhin einer intensiven Prüfung und Genehmigung
durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Diese Abgrenzung
ist Sachgerecht und trägt dem Gesichtspunkt möglichst einheitlicher Wettbewerbsbedingungen
Rechnung. Des Weiteren wird mit einer Änderung des Paragrafs 112 VAG die
seit 2001 vorgesehene Übertragungsmöglichkeit von Direktzusagen (Pensionszusagen)
auf Pensionsfonds erleichtert. Insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit deutscher
Pensionsfonds wird damit entscheidend verbessert.
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