SPD Politik
Das Wahlmanifest der SPD Vertrauen in Deutschland, Vertrauen in die Menschen

Die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds I wurde verlängert
Hier eine Zusammenfassung ... Die Notwendigkeit der sozialen Marktwirtschaft Rede von Bundeskanzler Gerhard Schröder

Es gibt einen positiven Trend am Arbeitsmarkt
Im Mai ist die Zahl der Arbeitslosen um 161.000 zurückgegangen. Die Zahl der Erwerbstätigen im April ist um 183.000 gestiegen. Insbesondere der starke Rückgang der Jugendarbeitslosigkeit ist erfreulich. Unsere Anstrengungen in diesem Bereich zeigen Wirkung. Positiv ist auch, dass immer mehr offene Stellen gemeldet sind. Im Mai waren es 442.000, das sind 123.000 mehr als im Vormonat. All dies zeigt: Gerhard Schröder und die SPD haben die Probleme am Arbeitsmarkt angepackt, die Helmut Kohl und seine Ministerin Merkel über Jahre verdrängt und beschönigt haben.

Wir haben die Arbeitslosenstatistik ehrlich gemacht:
Wir verstecken die Wirklichkeit nicht hinter hunderttausenden ABM-Maßnahmen und Sozialhilfeempfängern, wie Helmut Kohl und Angela Merkel das getan haben. Wir haben hunderttausende aus der Sackgasse der Sozialhilfe in die Vermittlung gebracht. Auch auf die Gefahr hin, dass dies von der Opposition populistisch missbraucht wird. Wir bekämpfen die Jugendarbeitslosigkeit und kümmern uns um Ausbildungsplätze. Die Arbeitslosigkeit geht zurück. Die Reformen zeigen Wirkung.

Koalition stärkt betriebliche Altersversorgung
Zur Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) im Bundestag erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Horst Schild: Mit der heute vom Bundestag verabschiedeten Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes setzen Bundesregierung und Koalitionsfraktionen den mit dem Altersvermögens- und dem Alterseinkünftegesetz eingeleiteten Weg zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung fort. Vor dem Hintergrund eines künftig europaweiten Wettbewerbs wird eine Deregulierung der Aufsicht über die im Zuge der Rentenreform 2001 neu gegründeten rund 25 so genannte Wettbewerbs-Pensionskassen vorgenommen, während die rund 130 traditionellen so genannten Firmen-Pensionskassen reguliert bleiben. Deren Produkte und Tarife unterliegen weiterhin einer intensiven Prüfung und Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Diese Abgrenzung ist Sachgerecht und trägt dem Gesichtspunkt möglichst einheitlicher Wettbewerbsbedingungen Rechnung. Des Weiteren wird mit einer Änderung des Paragrafs 112 VAG die seit 2001 vorgesehene Übertragungsmöglichkeit von Direktzusagen (Pensionszusagen) auf Pensionsfonds erleichtert. Insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Pensionsfonds wird damit entscheidend verbessert.